Seite 59 - Sportclub

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Anmeldung
Informationen zur Vereinsmitgliedschaft
Eintritt in die TS 79
Der Eintritt steht jeder natürlichen und juristischen Person frei, sofern sie die Vereins-
satzung anerkennt. Kinder und Jugendliche benötigen das schriftliche Einverständnis
eines Erziehungsberechtigten. Sie können die Satzung während der Geschäftszeiten in
der Geschäftsstelle der TS 79 einsehen.
Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft berechtigt zur Teilnahme an allen Vereinsangeboten. Für einzelne
Gruppen und Abteilungen, z.B. das Gesundheits- und Fitness-Studio, entstehen zu-
sätzliche Kosten.
Vereinsbeiträge
Die regelmäßigen Abbuchungen erfolgen in den ersten Arbeitstagen eines Monats
(entsprechend dem gewählten Zahlungszeitraum). Die ab 01.01.2012 gültigen Beiträ-
ge entnehmen Sie bitte der folgenden Tabelle.
Vereinsbeiträge
Beiträge
Aufnahmegebühr monatlich vierteljährlich jährlich
1)
unter 18 Jahre
18,50
12,50
37,50
150,00
ab 18 Jahre
2
)
28,00
16,40
49,20
196,80
Ehepaare
45,00
30,20
90,60
362,40
Familien
3)
52,00
37,50
112,50
450,00
Gesundheits- und Fitness-Studio
Beiträge
Aufnahmegebühr monatlich vierteljährlich
jährlich
unter 18 Jahre
10,00
28,10
84,30
337,20
ab 18 Jahre
2)
10,00
30,70
92,10
368,40
Familie 3 Pers.
3)
10,00
74,15
222,45
889,80
Familie 4 Pers. und mehr
3)
10,00
97,15
291,45
1165,80
1) Besteht die Mitgliedschaft während eines gesamten Kalenderjahres bei gleichzeitig
jährlicher Abbuchung, ermäßigt sich die Summe um einen Monatsbeitrag.
2) Schüler, Studenten und Auszubildende können bis zum Ende des 27. Lebensjahres
bei Vorlage eines entsprechend aktuellen Nachweises für die Dauer des laufenden
Beitragsjahres den Beitrag „unter 18 Jahre“ beantragen.
3) Kinder fallen bis zum 18. Lebensjahr unter den Familientarif, bei Vorlage einer ak-
tuellen Schul-, Ausbildungs- oder Studienbescheinigung bis zum 27. Lebensjahr.
Sonstiges
Ihre persönlichen Daten werden in der EDV der TS 79 erfasst und verwaltet – aber kei-
nesfalls weitergegeben.
Bankgebühren für Rücklasten, die nicht von der TS 79 verursacht worden sind, werden
dem jeweiligen Mitglied weiterbelastet. Die einmalige Aufnahmegebühr wird vom sel-
ben Konto abgebucht wie die späteren regelmäßigen Beiträge.
Vereins- und Sonderbeiträge für gebuchte Angebote sind unabhängig von der Teilnah-
me fällig.
Austritt
Die Mitgliedschaft endet mit dem Austritt, dem Ausschluss oder dem Tod. Der Austritt
muss schriftlich erklärt werden. Er ist jeweils zum Ende des laufenden Quartals mög-
lich. Die Erklärung muss spätestens einen Monat vorher (also zum Ende Februar, Mai,
August oder November) in der Geschäftsstelle des Vereins eingegangen sein und wird
dann zum jeweiligen Quartalsende wirksam.
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Anmeldung