Seite 74 - Gesundfit

Basic HTML-Version

72
05
Anmeldung
Die TS 79 bringt Bewegung in Ihr Leben!
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Anmelden ...
können Sie sich telefonisch oder schriftlich mit der Kursanmeldung (siehe letzte Sei-
te). Ihre Anmeldungen berücksichtigen wir in der Reihenfolge des Einganges. Bei vol-
len Kursen besteht kein Teilnahmeanspruch.
Eine schriftliche Anmeldebestätigung erfolgt nicht! Wir benachrichtigen Sie jedoch,
falls Veranstaltungen ausgebucht sind, ausfallen oder Änderungen eintreten.
Mit der Abgabe der Anmeldung verpflichten Sie sich zur Zahlung der vereinbarten
Kursgebühr, unabhängig davon, ob Sie teilnehmen oder nicht.
Rücktritt / Abmeldung
Ein kostenloser Rücktritt ist schriftlich bis zu 8 Tagen vor Kursbeginn möglich, danach
werden Abmeldungen unter Rückzahlung anteiliger Kursgebühren nur aus folgenden
Gründen akzeptiert:
Umzug über größere Entfernung
Schwangerschaft unter Vorlage eines ärztlichen Nachweises
Krankheitsbedingte Abmeldungen unter Vorlage eines ärztlichen Attestes: Krank-
heitsbedingte Abmeldungen sind während eines bereits laufenden Kurses nur bei
Vorlage eines ärztlichen Attests möglich. Es gilt dann das Datum des Eingangs bei
der Turnerschaft. Falls das Attest innerhalb von 8 Tagen nach Ausstellungsdatum
bei der TS 79 eingereicht wird, wird die Kursgebühr nur bis zum Ausstellungsdatum
berechnet.
Zahlung der Kursgebühr …
erfolgt grundsätzlich durch Erteilung einer Einzugsermächtigung. Überweisung oder
Barzahlung sind nicht möglich. Der Einzug erfolgt erst nach Kursbeginn. Bitte beach-
ten Sie: Die Höhe der Kursgebühr ist davon abhängig, ob Sie zumZeitpunkt der Anmel-
dung Vereinsmitglied sind oder nicht. Im Zweifel beraten wir Sie gern!
Teilnehmen an unseremKursangebot …
kann jede(r), wenn gegen die Sportausübung keine gesundheitlichen Bedenken be-
stehen. Wenn Sie sich unsicher sind, lassen Sie sich vor Kursbeginn von Ihrem Haus-
arzt auf Ihre Sporttauglichkeit hin untersuchen.
Programmänderungen
Die TS 79 behält sich in Einzelfällen einen Wechsel von Kursreferenten und Veranstal-
tungsräumen aus organisatorischen Gründen vor. Die TS 79 ist berechtigt, bei Stun-
denausfällen zeitnah Ersatztermine anzubieten (z. B. Verlängerung des Kurszeitrau-
mes). Druckfehler vorbehalten.
Haftung
In Räumen und Hallen, die von der TS 79 genutzt werden, wird lediglich die Gelegenheit
zum Ablegen von Sachen geboten, es wird keine Verwahrungspflicht übernommen.
Versicherungsschutz
Es besteht ein Versicherungsschutz nach dem „Sportversicherungsvertrag“ des Lan-
dessportbundes mit verschiedenen Versicherern.
Leistungen aus der Sportversicherung werden nachrangig behandelt, d.h., nur wenn
kein anderweitiger Schadensausgleich erreicht werden kann, tritt die Sportversiche-
rung ein. Sie ersetzt also keinesfalls die private Unfallvorsorge!
Gesundheitliche „Bagatellschäden“ sind von der Sportversicherung ausgenommen.
Ob eine Leistung aus dem Sportversicherungsvertrag für Sie in Betracht kommt, klä-
ren Sie bitte im Falle eines Schadens individuell mit der Geschäftsführung der TS 79. In
jedem Fall müssen Sie einen Sportunfall unverzüglich der Geschäftsführung melden!